BGH: Rückgaberecht auch bei eBay
Auch eBay-Kunden haben das Recht zum Umtausch. Das BGH hat am 03.11.2004 entschieden, dass ersteigerte Waren innerhalb 14 Tagen zurückgegeben werden können. Dies gilt allerdings nur für gewerbliche Angebote. Somit werden Käufer rundum bei Internetkäufen geschützt. Gewerbliche eBay-Verkäufer, in den meisten Fällen PowerSeller und Shopbetreiber des Marktplatzes, müssen einen Rückgaberecht innerhalb 14 Tagen einräumen.
Die Entscheidung begründet sich auf das Fernabsatzgesetz. Ein Kauf über das Internet kann aus Gründen des Verbraucherschutzes rückgängig gemacht werden. Das Widerrufsrecht entfällt nur dann, wenn es sich bei der Online-Auktion um eine echte Versteigerung handelt.
Für private Anbieter ändert sich nichts. Gewerbliche Anbieter müssen fortan ein 14-tägiges Rückgabegerecht garantieren.
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