Domainnamen mit der Endung .ag nicht für jedermann!
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat in der Berufung das Urteil des LG Hamburg zur Verwendung der Domain >>.ag<< bestätigt. Letzteres hatte entschieden, dass ein Unternehmen, das keine Aktiengesellschaft (AG) ist, die Top-Level-Domain .ag für den Internetauftritt nicht nutzen darf. Im Wesentlichen wurde das Urteil des Landgerichts Hamburg mit einer ''Irreführung der Verbraucherkreise'' begründet.
Quelle: OLG Hamburg, Az. 5 U 162/03135/01
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