Pflicht für Unternehmen: Archivierung der eigenen Internetseite
Die Bundesregierung hat in den letzten Wochen für Erstaunen gesorgt. Eine neue Verordnung verpflichtet Betreiber von Webseiten eine Kopie des Online-Angebotes zu archivieren und bei der Nationalbibliothek einzureichen. Und dies trifft in erster Linie Unternehmen, aber auch Privatpersonen oder Blogger.
Eigentlich müssen bereits jetzt schon sämtliche Web-Angebote archiviert und abgeliefert werden. Fast jede Webseite soll von der Nationalbibliothek gespeichert werden. Dies betrifft Texte und Bilder aber auch Video-Dateien. Die Nationalbibliothek handelt dabei im Auftrag der Bundesregierung und überträgt die Arbeit auf die einzelnen Seitenbetreiber. Die Verordnung ist bereits rechtskräftig und auf den Seiten der Deutschen Nationalbibliothek nachzulesen. Es sind allerdings noch nicht alle Details geklärt, beispielsweise der Speicherplatz.
Die Nationalbibliothek schreibt selbst auf ihren Internetseiten: "Zum Sammelgebiet Netzpublikationen gehören alle Darstellungen in Schrift, Bild und Ton, die in öffentlichen Netzen zugänglich gemacht werden. Die Abgabepflicht umfasst sowohl Internetpublikationen mit Entsprechung zum Print-Bereich als auch web-spezifische Medienwerke. Beispiele für Netzpublikationen sind elektronische Zeitschriften, E-Books, Hochschulprüfungsarbeiten, Digitalisate, Musikdateien oder auch Webseiten."
Die Deutsche Nationalbibliothek wartet dabei nicht etwa auf die Webseitenbetreiber. Viel mehr geht sie aktiv heran und schreibt Webseitenbetreiber an und fordert die Ablieferung der entsprechenden Daten.
Häufig gestellte Fragen
Fragen und Antworten zur Ablieferung der Daten











