Versandkosten beim Online-Shopping
Wer beim Online-Shopping von seinem Rückgaberecht Gebrauch macht, hat bislang die Versandkosten an den Händler weitergegeben. Zukünftig kann der Händler diese Kosten an den Kunden zurückgeben. Wie der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat beschloss, sollen dem Besteller die Kosten auferlegt werden können, sofern diese 40 Euro nicht übersteigen. Auch wenn der Bestellwert höher liegt, können die Versandkosten an den Kunden übertragen werden. Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Rücksendung die Ware noch nicht bezahlt wurde.
Grund dieser Übereinkunft war der Sachmangel, dass viele Kunden Ware bestellen um lediglich eine große Auswahl zu erhalten. Ein ernstes Kaufinteresse ist nur bei einem kleinen Teil der Ware vorhanden.
Anfang November entscheidet der Bundesrat über das neue Fernabsatzrecht, früher unter Fernabsatzgesetz bekannt.
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