Fernabsatz: Neue Widerrufsbelehrung
Das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge wurde gestern im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt gem. Art. 4 heute (4.8.2011) in Kraft.
Lange hat es sich die Gesetzesänderung angekündigt. Der Gesetzgeber war aufgrund der EuGH-Entscheidung vom 03.09.2009 in der Pflicht, die deutschen Wertersatz-Regelungen beim Widerruf von Fernabsatzverträgen (Online-Handel, Katalogversand etc.) zu überarbeiten.
Das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von
Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge wurde gestern im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt gem. Art. 4 heute am 4.8.2011 in Kraft.
Teil der Gestzesänderung ist auch die Neuformulierung des gesetzlichen Musters für die Belehrung über das Bestehen des Widerrufsrechts und die Widerrufsfolgen. Die neue Musterbelehrung ist im Bundesgesetzblatt Nr. 41 vom 03.08.2011 veröffentlicht.
Das Gesetz sieht eine Übergangsfrist von 3 Monaten (bis zum 04.11.2011) vor, in welcher noch die alte Belehrung genutzt werden kann, ohne das dies kostenpflichtig abgemahnt werden kann. Wir empfehlen unserem Kunden jedoch, möglichst umgehend die Belehrungstexte innerhalb ihrer Verkaufsangebote im Fernabsatz zu ändern.
Sollten Sie Fragen zu der Gesetzesänderung oder zur Formulierung der neuen Widerrufsbelehrung haben, vermitteln wir Sie gern an einen entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt.













