Gesetzesänderung: Widerrufsrecht im Online Handel
Zum 11. Juni dieses Jahres tritt eine Gesetzesänderung in Kraft, die auch das Widerrufs- und Rückgaberecht für den Online Handel und somit Betreiber von Online Shops betrifft. Dabei gilt es folgendes zu beachten:
Betreiber von Online-Shops sollten zu diesem Termin dringend ihre Widerrufsbelehrungen überarbeiten, um nicht Gefahr zu laufen, direkt abgemahnt zu werden. Für die Gesetzesänderung gelten keine Übergangsfristen. Die Änderungen müssen also pünktlich zum 11. Juni 2010 umgesetzt werden.
Unter anderem ändern sich die Widerrufsfristen. Der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der Belehrung kann diese von 14 Tagen auf einen Monat erhöhen. Je nach Anwendungsfall, Vertragsschluss und Belehrung müssen Sie verschiedene Punkte beachten. Informieren Sie sich zeitnah über die für Sie zutreffenden Änderungen im Gesetzestext.
Sie sollten daher schon jetzt überprüfen, ob Sie in der Vergangenheit abgemahnt worden sind und eine Unterlassungserklärung abgegeben haben, die ggfs. der Verwendung der neuen Widerrufsbelehrung entgegensteht.
Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig zu informieren und rechtlich beraten zu lassen. Eine Rechtsberatung kann durch connectiv! eSolutions nicht erfolgen. Für eine umfassende Rechtsberatung im Bereich Online Handel vermitteln wir Sie gern weiter an Kanzleien, die sich auf Rechtsfragen rund um Internet und neue Medien spezialisiert haben.
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