Google Analytics darf jetzt bedenkenlos genutzt werden
Seit kurzem ist es amtlich: Webseitenbetreiber dürfen das angepasste Google Analytics ohne Bedenken nutzen. Die Google-Lösung für die Analyse und Auswertung zum Verhalten von Webseitenbesuchern war seit 2009 immer wieder in die Kritik deutscher Datenschützer geraten.
Kürzlich einigten sich Google und seine Kritiker, allen voran der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Prof. Dr. Johannes Caspar, nach langen Verhandlungen: Google Analytics wurde nach den neuesten Verhandlungen bereits so angepasst, dass es von nun an rechtssicher und datenschutzkonform eingesetzt werden kann.
Betreiber von Webseiten müssen allerdings einige Punkte beachten, wenn sie Google Analytics einsetzen wollen. Dazu gehören zum Beispiel ein Vermerk in der Datenschutzerklärung, die Implementierung einer IP-Masken-Funktion, die das Speichern und Verarbeiten von IP-Adressen verhindert. Die Datenschutzerklärung sollte darauf hinweisen, Analytics deaktivieren zu können.
Was ist Google Analytics?
Mit Google Analytics bietet Google einen kostenlosen Dienst an, der Zugriffe auf Webseiten analysiert. Das Analyse-Tool gibt Auskunft zur Herkunft der Besucher, zu ihrer Verweildauer oder zu Suchbegriffen, über die sie auf eine Webseite gekommen sind. Auch umfangreiche Warenkorb-Analysen für Shop-Betreiber oder Bewegungsdiagramme lassen sich schnell und unkompliziert mit der Lösung erstellen.
„Google AdWords“ Kunden können darüber hinaus beide Produkte kombinieren und somit umfassende Aussagen über Konversionen oder Ziele treffen.
Sie haben Fragen zu Google Analytics oder anderen Google Produkten? Unsere Google-Experten helfen Ihnen bei allen Fragen gerne weiter.
Ihr Ansprechpartner ist Patrick Fiekers:
Tel: +49 (251) 21092-0
E-Mail: fiekers@connectiv.de
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