„Scharfes s“ ab Mitte November in Domains erlaubt
Andere Sprachen kennen es gar nicht, für das Deutsche gilt es als typisch: das „scharfe s“. Ab Mitte November ist das „Buckel-s“ für deutsche Domainadressen zulässig. Die Vergabestelle für .de-Domains Denic folgt nun einem „überarbeiteten Standard zu internationalisierten Domains in Anwendungen“. Dieser lässt ab Mitte November auch den als „scharfes S“ bekannten Buchstaben „ß“ als Teil einer Domain zu. Im Gegensatz zum Sonderzeichen „ß“ sind bereits seit einigen Jahren die Umlaute „ä“, „ö“ und „ü“ für deutsche Domains zulässig.
Ab dem 16. November gehört das „ß“ zu den gültigen Zeichen einer .de-Domain und wird als solches bei der Eingabe in den Browser erkannt, und nicht wie bisher in „ss“ umgewandelt. Bei der Eingabe von beispielsweise www.spaß.de bleibt dann das „ß“ erhalten und wird nicht wie bisher in www.spass.de umgeändert. Die Denic hat gerade mit der Sunrise-Periode begonnen. Dabei können sich zunächst die Domaininhaber einer „ss-Adresse“ zusätzlich für die „ß“-Variante registrieren.
connectiv! empfiehlt, die ß-Domains möglichst in der Sunrise-Periode zu registrieren. Das kann der Provider umsetzen, der auch die ss-Domain verwaltet. Das erspart Verwaltungsaufgaben.
Sie sind auf der Suche nach einem Provider? connectiv! übernimmt die Registrierung und Verwaltung Ihrer Domains und berät Sie bei der Auswahl passender Webadressen.











